Öffnungen, Schließungen, immer neue Regeln: Auch im zweiten Corona-Mai ist Flexibilität gefordert, wenn man verreisen möchte. Etwa weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, appellieren Bund und Länder eindringlich, auf durch freie Vereinbarung veränderbar notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten, und haben massive Einschränkungen rund ums Reisen beschlossen. Diese Regeln werden von der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt und gelten interimistisch. Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland sind verboten. Lediglich Geschäftsreisen sind weiterhin zugelassen. Etwa zu den 16 schönsten Orten Deutschlands, vom Architektur- und Industriedenkmal Zeche Zollverein in Essen bis zur dramatischen Partnachklamm in den Alpen. Während des Verbotes touristischer Übernachtungen bringen Ausflüge für einen Tag Ablenkung in den Alltag. Auch trutzige Burgen und märchenhafte Schlösser sind in ganz deutschland zu finden, vom Schloss Schwerin über die sächsische Burg Stolpen und den Stammsitz der Hohenzollern auf der Schwäbischen Alb bis Schloss Herrenchiemsee. Rund um das Staatsweingut Palast in Sachsen ist in manchen Nächten ein besonderer Anblick geboten: Stücker rund 100.000 Rebstöcke vor Spätfrösten zu schützen, brennen in den Weinbergen von Radebeul, Weinböhla und Laubach Hunderte kleiner Feuer.

Vereinbart wurde auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht als da sind schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Als unscharfe https://www.teachertube.com/user/channel/maixenewlk Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen kündigte nach den Bund-Länder Beschlüssen verschärfte Regeln für Schulen in Corona-Hotspots an. Diese gelten ab 1. Dezember - im Einzelnen für Schulen monadisch Landkreis, in dem die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 200 überschritten wird. Dort sollen ab dem 7. Jahrgang die Klassen in den betroffenen Hotspots automatisch in das Wechselmodell gehen. Außerdem soll dann auch eine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler sowie in Horten gelten. Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Wie sehen die Quarantäneregeln für Schüler aus? Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - im Regelfall die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. In den kommenden Tagen am Wochenende zählen mit.